Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der DBfK unterstützt dieses Ziel ausdrücklich: Der bisherige Länder-Flickenteppich soll beendet und die Ausbildungsqualität gestärkt werden. Allerdings hat das Gesetz Tücken.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Gesetz warnt der DBfK vor einem Fehlstart durch einen faktischen „Kurzweg“. Konkret bedeutet das: Praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen die reguläre 18-monatige Ausbildung überspringen und nach einem 320-Stunden-Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden. Die Gefahr: Was als Ausnahme gedacht ist, könnte unter Personal- und Kostendruck – insbesondere in der Langzeitpflege – zum Regelpfad werden.
Pflegefachassistenz ist patient:innensicherheitsrelevant – nicht „nur“ Assistenz
Das Gesetz beinhaltet ein Aufgabenprofil, das deutlich über einfache Hilfstätigkeiten hinausgeht: Pflegefachassistenzpersonen beobachten und geben pflegerelevante Informationen weiter, wirken an Diagnostik und Therapie mit, führen grundlegende pflegerische Maßnahmen durch, leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen ein und unterstützen beratend sowie psychosozial. Besonders relevant: Sie können nach Übertragung auch angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen.
Natürlich ist klar: Patient:innensicherheit hängt nicht an Stundenzahlen allein. Sie steht und fällt mit Kompetenz, Training in realen Situationen, Fehlerkultur und professioneller Anleitung. Ohne gesicherte Praxisanleitung und ausreichende theoretische Fundierung aber – wie es in einer verkürzten Ausbildung der Fall wäre – steigt das Risiko von Fehlentscheidungen, etwa beim Erkennen kritischer Verschlechterungen, bei Medikamentengabe, Injektionen, Sauerstoff oder in Hygiene- und Wundversorgung.
Was der DBfK fordert
Damit die bundeseinheitliche Ausbildung wirklich ein Qualitätsgewinn wird, braucht es verbindliche Leitplanken in der Umsetzung. Entscheidend ist, dass der 320-Stunden-Weg nicht zum Regelpfad wird, sondern eng begrenzt bleibt und nicht als Rekrutierungsinstrument für Ungelernte dient. Wir fordern bundesweit verbindliche Mindeststandards für Kompetenzfeststellung und Qualitätssicherung, inklusive praktischer Prüfungsanteile und verlässlicher Aufsicht. Gleichzeitig muss professionelle Praxisanleitung auch bei Anrechnung oder Verkürzung gesichert sein, damit die Logik der regulären Ausbildung nicht ausgehöhlt wird. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko braucht es klare Delegationsregeln und – wo nötig – Zusatzqualifikationen.
Der Kern der DBfK-Position: Pflegefachassistenz stärkt den Qualifikationsmix, ersetzt aber keine Pflegefachpersonen. Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenz kann Versorgung verbessern – aber nur, wenn sie qualitätsgesichert umgesetzt wird. Ein Kurzqualifizierungsprogramm als Regelstandard wäre das Gegenteil: riskant für Patient:innen, belastend für Pflegefachpersonen und ein Rückschritt für Professionalisierung und Versorgungssicherheit.
Aktuell veröffentlichtes Positionspapier des DBfK zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)