Mit Einführung der Generalistik hat der Gesetzgeber beschlossen, die neue Ausbildung zu evaluieren. Aber wer genau evaluiert was, wann und nach welchen Kriterien? Das hat der DBfK Nordwest in einer Übersicht zusammengefasst.
Die Evaluation erfolgt nicht in einem einzelnen Akt, sondern besteht aus einer ganzen Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfaufträgen in Kombination mit wissenschaftlicher Begleitforschung und amtlicher Statistik. Neben den unterschiedlichen Zuständigkeiten, Fristen, Zielen, Methoden und relevanten Daten zeigt die Übersicht des DBfK Nordwest auch mögliche Konsequenzen auf, die sich aus den Ergebnissen der einzelnen Evaluationsschritte ergeben. Zum Beispiel im Hinblick auf die gesonderten Berufsabschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege. Die Übersicht steht auf der Webseite des DBfK Nordwest zum kostenlosen Download bereit.
Übrigens: Noch mehr Hintergrundinformationen zur Evaluation der Pflegeausbildung bekommen DBfK Nordwest-Mitglieder im DBfK-Faktencheck zur Generalistik im exklusiven Mitgliederbereich der DBfK App für Android und iOS.