
Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin als Referentenentwurf. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus. Danach folgen die weiteren Beratungen von Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag. Für uns heißt das: Jetzt ist der Zeitpunkt, problematische Regelungen zu verändern, bevor sie Gesetz werden.

Politische Entscheidungen verändern sich, wenn viele Menschen ihre Erfahrung, ihre fachliche Perspektive und ihre Stimme einbringen. Jede und jeder wählt den Schritt, der persönlich gerade am besten passt – zwei Minuten, zehn Minuten, vor Ort oder dauerhaft im DBfK.
2 Minuten: Jede Praxiserfahrung zählt
Was würden die PNOG-Pläne im eigenen Arbeitsbereich konkret bedeuten? Wir bündeln die Rückmeldungen und bringen sie in politische Gespräche, Stellungnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein.
10 Minuten: professionelle Pflege sichtbar machen
Informationen und Aktionsmaterialien im Team, auf Social Media oder bei einer Veranstaltung nutzen. Je sichtbarer Pflegefachpersonen ihre fachliche Kritik machen, desto schwerer lässt sie sich politisch übergehen.
Vor Ort: Gemeinsam laut werden
An Protestaktionen und DBfK-Aktionen beteiligen. Auf dieser Seite finden sich die nächsten Termine und Hinweise zur Teilnahme.
Dauerhaft: Berufspolitische Stimme stärken
Eine Kampagne wirkt am stärksten, wenn sie auf einer starken Organisation aufbaut. Mitglied werden im DBfK oder eine Kollegin oder einen Kollegen für die gemeinsame berufspolitische Stimme gewinnen.
Als DBfK vertreten wir die Perspektive professioneller Pflege im Gesetzgebungsverfahren. Wir analysieren die Entwürfe, formulieren konkrete Änderungsvorschläge, führen Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene, bringen unsere Positionen in Anhörungen und Beteiligungsverfahren ein und machen die Folgen problematischer Regelungen öffentlich sichtbar. Gleichzeitig organisieren und unterstützen wir Protestaktionen, damit die Stimme von Pflegefachpersonen nicht nur in Papieren, sondern auch auf der Straße und in der Öffentlichkeit hörbar wird.
Der DBfK lehnt nicht jede Reformidee des PNOG ab. Aber zentrale Regelungen des Referentenentwurfs gefährden aus unserer Sicht Versorgungssicherheit, gute Arbeitsbedingungen und pflegefachliche Qualität. Diese Punkte müssen vor einem Beschluss grundlegend geändert werden.
Der Referentenentwurf sieht eine befristete Aussetzung zentraler Tariftreueregelungen vor. Das ist aus Sicht des DBfK der falsche Weg. Tarifliche beziehungsweise tariforientierte Entlohnung und ihre verlässliche Refinanzierung sind zentrale Voraussetzungen dafür, Pflegefachpersonen zu halten, Fachpersonal zu gewinnen und Versorgung zu sichern.
Unsere Forderung: Zentrale Tariftreueregelungen müssen Bestand haben. Gute Entlohnung braucht eine verlässliche Refinanzierung.
Das PNOG verändert Schwellenwerte und Teile der Bewertungssystematik bei der Einstufung in Pflegegrade. In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist die refinanzierbare Personalausstattung nach § 113c SGB XI unmittelbar an den Pflegegradmix gekoppelt. Werden künftig weniger höhere Pflegegrade erreicht, kann rechnerisch weniger Personal vereinbart werden – auch dann, wenn der tatsächliche pflegerische Unterstützungsbedarf nicht entsprechend sinkt. Das kann Arbeitsverdichtung und Qualitätsrisiken verstärken.
Unsere Forderung: Die Anhebung der Schwellenwerte streichen oder mindestens so lange zurückstellen, bis die Auswirkungen auf Pflegegradmix, Personalausstattung, Qualifikationsmix und Vergütung unabhängig untersucht sind. Bei einer Umsetzung muss ausgeschlossen sein, dass bei unverändertem Pflegebedarf weniger Personal refinanziert wird.
Mit § 113e SGB XI-E sollen bestimmte unbesetzte Stellenanteile teilweise in Transformationsstellenanteile für technische oder digitale Systeme überführt und der Personalausstattung gleichgestellt werden können. Digitalisierung kann die Arbeit von Pflegefachpersonen sinnvoll unterstützen. Problematisch wird sie dort, wo Technik an die Stelle realer personeller Kapazität tritt.
Unsere Forderung: Digitalisierung zusätzlich finanzieren. Qualifizierte Assistenz- und Fachpersonalanteile dürfen nicht durch fiktive Stellen ersetzt werden. § 113e SGB XI-E muss gestrichen oder grundlegend überarbeitet werden.
Eine präventionsorientierte Pflegebegleitung kann sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass bewährte Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebote wegbrechen. Bestehende qualifizierte Strukturen wie anerkannte Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste und weitere pflegefachliche Beratungsanbieter müssen einbezogen werden können. Kritisch sieht der DBfK außerdem eine Verknüpfung der Pflegebegleitung mit Kürzung oder Entzug von Leistungsansprüchen.
Unsere Forderung: Pflegebegleitung als pflegefachlich geprägte Unterstützungsleistung ausgestalten, bestehende Strukturen sichern, Übergänge lückenlos regeln und Sanktionen vermeiden.
Die Neuordnung ambulanter Leistungen darf bestehende Entlastungsmöglichkeiten nicht faktisch reduzieren. Planbare Auszeiten und vorübergehende Ersatzpflege sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass häusliche Pflegearrangements langfristig tragfähig bleiben. Auch bei Pflegegrad 1, beim bisherigen Entlastungsbetrag und beim neuen Sozialraumbudget muss verhindert werden, dass bewährte Unterstützungsangebote oder Tages- und Nachtpflege schlechter nutzbar werden.
Unsere Forderung: Entlastungsmöglichkeiten der Verhinderungspflege vollständig, planbar und niedrigschwellig erhalten und regionale Unterstützungsstrukturen stabilisieren.
Ambulante Notdienste und Akut-Kurzzeitpflege können Versorgungslücken schließen. Dafür braucht es jedoch reale Kapazitäten. Pflegerische Akutversorgung ist eine Vorhalte- und Sicherheitsleistung. Sie braucht Personal, Rufbereitschaft, Erreichbarkeit, Einsatzsteuerung, Wegzeiten, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie klare Regelungen zu Verantwortung und Haftung.
Unsere Forderung: Verbindliche und auskömmliche Versorgungs- und Vergütungsregelungen schaffen. Neue Ansprüche dürfen erst greifen, wenn die Leistungen regional tatsächlich verfügbar sind.
Die Finanzierungsprobleme der sozialen Pflegeversicherung dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass Lasten auf pflegebedürftige Menschen, An- und Zugehörige oder die kommunale Sozialhilfe verschoben werden. Der DBfK lehnt deshalb auch die geplante Verlängerung der Verweildauerstufen beim Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI ab. Die Finanzierung der Pflegeversicherung braucht eine zukunftsfähige, strukturelle Lösung – nicht immer neue Verschiebungen und Kürzungen.
Gleicher Pflegebedarf – weniger finanzierbares Personal? Genau diese Gefahr entsteht, wenn mehrere Regelungen des PNOG zusammenwirken: Veränderte Begutachtung kann den Pflegegradmix nach unten verschieben. Der Pflegegradmix steuert in vollstationären Einrichtungen die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI. Gleichzeitig sollen unbesetzte Stellenanteile bestimmter Qualifikationsgruppen unter Voraussetzungen als Transformationsanteile für Technik und Digitalisierung gelten können.
Illustratives Beispiel: Einrichtung mit 80 Bewohner:innen
In einer bewusst vereinfachten Modellrechnung verschieben sich 7 von 80 Bewohner:innen jeweils um einen Pflegegrad nach unten. Dadurch sinkt die nach § 113c berechnete Personalausstattung von 38,07 auf 37,39 Vollzeitäquivalent (VZÄ) – also um 0,68 VZÄ beziehungsweise 1,8 Prozent. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf der Menschen wird durch eine veränderte gesetzliche Schwelle aber nicht automatisch geringer.
Zusätzlicher Mechanismus: Transformationsstellenanteile
Im selben Beispiel umfassen die Qualifikationsgruppen Nr. 2 und 3 zusammen 25,46 VZÄ. Im gesetzlichen Maximalszenario wären unter den vorgesehenen Voraussetzungen bis zu rund 2,55 VZÄ als Transformationsanteile denkbar. Das betrifft unbesetzte Stellenanteile; zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b/§ 53b SGB XI sind nicht erfasst.Schaubild zum Herunterladen: "Wie veränderte Pflegegrade und Transformationsstellen die reale Personalausstattung beeinflussen können"
Wir bringen unsere fachlichen Forderungen nicht nur in Stellungnahmen und politische Gespräche ein. Wir gehen auch gemeinsam auf die Straße. Der DBfK beteiligt sich an Protestaktionen in verschiedenen Regionen und entwickelt eigene Aktionen. Hier finden sich die nächsten Termine.

24.09.2026, Kiel
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) gefährdet aus Sicht zahlreicher Akteure die pflegerische Versorgung der Bevölkerung. Aus diesem Grund organisiert die Interessengemeinschaft ambulante Pflege e. V. (IGAP) am 24.9.2026 eine überparteiliche Kundgebung in Kiel.
Geplant sind ein Demonstrationszug – begleitet von einem Autokorso – von der Halle 400 bis zum Schleswig-Holsteinischen Landtag sowie eine anschließende Kundgebung mit der Möglichkeit zum Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolitik. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Landesregierung zu appellieren, ihren Einfluss im Bundesrat zu nutzen und sich gegen die vorgesehenen Kürzungen und Einschnitte im Referentenentwurf einzusetzen.
Wir rufen unsere Mitglieder in Schleswig-Holstein auf, sich an der Protestaktion zu beteiligen.
11.11.2026, Berlin
Der DBfK beteiligt sich an der Kampagne #DeutschlandWelchePflegeWillstDu des Deutschen Pflegerats, die durch verschiedene Aktionen sichtbar machen soll, was professionell Pflegende leisten.
Am 11. November gehen wir am Vortag des Deutschen Pflegetags zusammen auf die Straße. Treffpunkt: 14:00 Uhr am Bundeskanzleramt.
Ob kurze Fotoaktion im Team, Übergabe von Forderungen an Abgeordnete oder Beteiligung an einer regionalen Kundgebung: Wir unterstützen DBfK-Mitglieder dabei, berufspolitisch sichtbar zu werden.
Einfach über diesen Button Kontakt zu uns aufnehmen:
Das PNOG wird sich im weiteren Verfahren verändern. Wir informieren über neue Entwürfe, politische Entscheidungen, Protestaktionen und Möglichkeiten zum Mitmachen. Aktuelle Hinweise gibt es auch direkt über die DBfK App. Einfach im App-Store herunterladen Informationen, Aktionen und exklusive Inhalte direkt aufs Smartphone erhalten.
Im Falle des GKV-Spargesetzes beginnt jetzt die nächste Phase unserer Arbeit: Wir begleiten die Umsetzung, dokumentieren Auswirkungen auf Personal, Arbeitsbedingungen und Versorgung und bringen diese Erkenntnisse in die politische Debatte ein. Einer Politik, die Pflege vor allem als Kostenfaktor behandelt, setzen wir eine klare Alternative entgegen: professionelle Pflege mit erweiterten Kompetenzen, bedarfsgerechter Personalausstattung und verlässlicher Finanzierung.
Einstellungsstopps, reduzierte Entlastungsmaßnahmen, Schwierigkeiten bei Tarifrefinanzierung, Angebotsabbau oder Versorgungslücken sind bereits Realität? Dann bitte die konkreten Entwicklungen an uns melden. Wir bündeln die Hinweise, prüfen sie und bringen sie anonymisiert in unsere politische Arbeit ein.