Die auf EU-Ebene geplante Reform des Arzneimittelrechts sieht die Einführung einer elektronischen Packungsbeilage (ePI) vor, welche die bisherige gedruckte Packungsbeilage ersetzen soll.
Vor dem Hintergrund, dass diese Reform dann auch in nationales Recht umgesetzt werden soll, hat sich der DBfK mit sieben weiteren Gesundheitsverbänden zusammengeschlossen und an die Gesetzgebenden appelliert, den Zugang zu Gesundheitsinformationen für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. In diesem Appell plädieren die beteiligten Organisationen für ein hybrides Modell und sehen ein digitales Format als sinnvolle Ergänzung, nicht aber als Ersatz. Im Sinne einer uneingeschränkten und barrierefreien Zugänglichkeit zu wichtigen Gesundheitsinformationen müssen insbesondere ältere Menschen weiter eine analoge Möglichkeit haben.
DBfK-Präsidentin Vera Lux betonte dazu: „Gesundheitsrelevante Informationen müssen uneingeschränkt und barrierefrei verfügbar sein. Wir können insbesondere bei älteren Menschen weder verpflichtend noch selbstverständlich voraussetzen, dass sie einen digitalen Zugang haben. Deshalb sehen wir die geplante elektronische Packungsbeilage als sinnvolle Ergänzung – vorausgesetzt, sie erfolgt datenschutzkonform und stellt die Patient:innensicherheit in den Mittelpunkt. Der gedruckte Beipackzettel muss bleiben als analoge Möglichkeit, sich über den Gebrauch und die Sicherheit von Arzneimitteln zu informieren – übrigens auch ein Wunsch von 79 Prozent der Verbraucher:innen. Dieser Appell muss von den politisch Verantwortlichen gehört und umgesetzt werden.“
Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI)
Die unterzeichnenden Organisationen neben dem DBfK: