DBfK aktuell - November 2025

Länderübergreifendes Positionspapier zu ANP veröffentlicht

Advanced Nursing Practice (ANP) ist ein Thema im gesamten DACH-Raum. Gemeinsam mit dem DBfK haben die jeweiligen Berufsverbände ÖGKV (Österreich) und SBK (Schweiz) ein Positionspapier zur Notwendigkeit von ANP und den Rahmenbedingungen der Implementierung erarbeitet. 

Vor dem Hintergrund demografischer und epidemiologischer Veränderungen braucht es eine Neuausrichtung der Gesundheitssysteme: mit Versorgungskonzepten, die auf langjährigen Pflegebedarf ausgerichtet sind, aber auch mit Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Das Ziel des Papiers ist es, die wachsende Bedeutung der beruflichen Pflege in der sich ändernden Gesundheitsversorgung aufzuzeigen und eine gemeinsame Position für eine erweiterte und vertiefte Pflegeexpertise (Advanced Nursing Practice) im deutschsprachigen Raum zu definieren. 

Die Beschreibung setzt auf der konsentierten Übersetzung der ICN-Definition von professioneller Pflege (2025) für den deutschsprachigen Raum auf und sieht folgende Regelungen vor:

  • Die Etablierung der Berufsbezeichnung „Pflegeexpertin APN/Pflegeexperte APN“ in allen drei Ländern. (Anmerkung zur Begriffsklärung: Während das Konzept als Advanced Nursing Practice bezeichnet wird, hat sich für die Praktizierenden der Begriff Advanced Practice Nurse etabliert, folgerichtig auch die Bezeichnung „Pflegeexpert:in APN“)
  • Ausbildung in einem konsekutiven Masterprogramm, das auf einem Bachelorabschluss in Pflege basiert, ergänzt durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. 
  • Ausgestaltung der Rolle entsprechend des jeweiligen Einsatzgebiets und der Verantwortlichkeiten für die direkte klinische Praxis. 
  • Nachweise kontinuierlicher Weiterbildung nach Vorgaben des aktiven Berufsregisters bzw. der Berufsordnung sind zur Aufrechterhaltung des Berufstitels erforderlich. 
  • Vergütungsregelungen sind eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche breite Implementierung der Rolle von Pflegeexpert:innen APN in den unterschiedlichen Settings. 

Wir als DBfK werden darauf dringen, dass diese Regelungen Eingang finden in das geplante Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz (APN-Gesetz). 


ANP-Positionspapier von DBfK, ÖGKV und SBK

ICN-Definition von professioneller Pflege (2025)

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