PNOG: Fünf Dinge, die sich ändern müssen

DBfK-Kurzpapier macht Vorschläge für das Pflegeneuordnungsgesetz

08.09.2026

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung neu aufstellen. Der DBfK sieht an zentralen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Denn einige der geplanten Regelungen würden die Arbeitsbedingungen von Pflegefachpersonen verschlechtern und die Versorgung gefährden. Die fünf wichtigsten Forderungen des DBfK im Überblick.

Um dieses Gesetz geht's: aktueller Referentenentwurf PNOG

Das ist das DBfK-Kurzpapier: TOP-Änderungsbedarfe am PNOG

1. Tariftreue darf nicht aufgeweicht werden

Die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung lehnt der DBfK entschieden ab. Tarifliche oder tariforientierte Bezahlung und ihre verlässliche Refinanzierung sind entscheidend, um Pflegefachpersonen zu halten, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Versorgung langfristig zu sichern.

2. Personal darf nicht durch Rechentricks verschwinden

Änderungen bei der Pflegegradeinstufung dürfen nicht dazu führen, dass stationäre Einrichtungen weniger Personal refinanzieren können, obwohl der Pflegebedarf gleich bleibt. Außerdem warnt der DBfK davor, unbesetzte Personalstellen mit Technik oder Digitalisierung gleichzusetzen. Digitale Lösungen können entlasten, ersetzen jedoch keine Pflegefachpersonen.

3. Pflegebegleitung muss pflegefachlich gestaltet werden

Die geplante Pflegebegleitung kann Menschen mit Pflegebedarf nur dann unterstützen, wenn bewährte Beratungsangebote erhalten bleiben und Pflegefachpersonen verbindlich eingebunden werden. Sie darf nicht zum Kontroll- oder Sanktionsinstrument werden, sondern muss stärken und befähigen.

4. Häusliche Pflege braucht verlässliche Entlastung

Pflegende An- und Zugehörige brauchen planbare Auszeiten. Deshalb fordert der DBfK, bewährte Leistungen wie die Verhinderungspflege niedrigschwellig und vollständig zu erhalten. Neue Regelungen dürfen bestehende Unterstützungsangebote nicht verschlechtern oder schwerer zugänglich machen.

5. Neue Akutangebote müssen auch funktionieren

Ambulante Notdienste und Akut-Kurzzeitpflege können Versorgungslücken schließen, wenn dafür ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung vorhanden sind. Vorhaltekosten, Rufbereitschaften, Wegzeiten und Zuschläge müssen realistisch berücksichtigt werden, bevor neue Leistungsansprüche geschaffen werden.

Jetzt Druck machen

Der DBfK setzt sich dafür ein, dass diese Änderungen und die Perspektiven der professionell Pflegenden noch im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Deshalb schließen wir uns wieder bundesweit Protestaktionen an und nehmen erneut Botschaften von beruflich Pflegenden an politische Entscheidungsträger:innen entgegen. Alle Infos zu unseren Mitmachaktionen, zum aktuellen Stand und den Inhalten des Gesetzes sowie unserer Position dazu gibt es übersichtlich zusammengefasst auf unserer Aktionswebseite: dbfk.de/keinsparschwein.

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