Mindeststandards in der Pflegefachassistenzausbildung nötig

16.07.2025

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und sein Regionalverband DBfK Nordwest warnen ausdrücklich vor der bundesweiten Einführung einer stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach niedersächsischem Vorbild. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) ermöglicht umfangreiche Anrechnungen beruflicher Vorerfahrungen, die zu drastischen Ausbildungsverkürzungen und damit Qualitätseinbußen führen können – in Niedersachsen bereits Realität.

„Das, was wir in Niedersachsen seit einiger Zeit erleben, könnte bald bundesweit zur Regel werden: Eine Pflegeassistenzausbildung, die durch massive Verkürzung kaum noch theoretische Grundlagen vermittelt und fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung basiert. So werden wir weder die dringend benötigte Qualität in der pflegerischen Versorgung noch die Patient:innensicherheit gewährleisten können“, mahnt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Regionalverbands Nordwest.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass die Pflegefachassistenzausbildung bei entsprechenden Vorerfahrungen auf lediglich 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung reduziert werden kann. Diese Regelung gefährdet nach Einschätzung des DBfK nachhaltig die Versorgungsqualität. Fachlich ist es aus Sicht des Verbands nicht vertretbar, die bestehende Lücke an Pflegefachpersonen im Bereich der stationären Pflege durch den Einsatz von Pflegeassistenzpersonal zu schließen - so das Ziel des Bundesgesetzes -, die in verkürzter oder gar ohne Ausbildung künftig auch medizinische Behandlungspflege übernehmen sollen.

Vera Lux, Präsidentin des DBfK, ergänzt: „Gerade mit Blick auf die Personalbemessung droht nun ein fatales Signal: Mit dem Abschluss ‚Pflegefachassistent:in‘ würde bundesweit das Qualifikationsniveau 3 (QN3) attestiert – teilweise ohne fundierte theoretische Ausbildung. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeutet dies ein hohes Risiko, und für beruflich Pflegende einen weiteren Rückschlag bei der Professionalisierung.“

Der DBfK fordert daher dringend eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs und die Festlegung verbindlicher, qualitätssichernder Mindeststandards, insbesondere:

  • Eine verbindliche Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
  • Eindeutige Definition der Kompetenzen und Aufgabenbereiche von Pflegefachassistenzpersonen
  • Keine Ausbildungsverkürzungen allein aufgrund von Berufserfahrung, sondern Kompetenzentwicklung durch fundierte Theorie und Praxis
  • Integration allgemeinbildender Inhalte zur Sicherstellung einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung.

„Es darf nicht zugelassen werden, dass mit der bundeseinheitlichen Einführung des Pflegefachassistenzberufs das Niedersächsische Modell Schule macht. Es geht um die Versorgung von Menschen und es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen. Dies wäre ein herber Rückschritt für die professionelle Pflege in ganz Deutschland“, so Vera Lux abschließend.

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