26.03.2026
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat deutlich, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) als Qualitätskriterium für die Zuweisung von Leistungsgruppen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu streichen. Damit würde ausgerechnet die unterste rote Linie der pflegerischen Personalausstattung wieder zur Disposition gestellt.
„Wer jetzt an Mindeststandards in der Pflege sparen will, gefährdet die Versorgungsicherheit von Patientinnen und Patienten“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. „Die PpUG sind kein Nebenschauplatz, sondern markieren das absolute Minimum dessen, was in pflegesensitiven Bereichen personell überhaupt noch vertretbar ist. Es ist unerhört, ein bereits beschlossenes Qualitätskriterium nun wieder infrage zu stellen, nur weil einzelne Häuser befürchten, dass anhaltender Personalmangel nicht länger folgenlos bleibt.“
Streichung ginge zulasten von Qualität und Sicherheit
Schon im vergangenen Herbst hatte der DBfK davor gewarnt, Pflegequalität aus der Krankenhausreform herauszudrängen und Pflege erneut vor allem als Kostenfaktor zu behandeln. Der DBfK hatte damals deutlich betont, dass eine Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium zulasten von Pflegequalität und Versorgungssicherheit ginge. Zugleich verweist der DBfK darauf, dass die Bundesregierung in ihrer Protokollerklärung ausdrücklich an der Bedeutung der Pflegepersonaluntergrenzen festhält. Darin stellt sie klar, dass die Einhaltung der PpUG der Qualität der Patient:innenversorgung und der Arbeitsbedingungen von Pflegefachpersonen dient. Außerdem betont die Bundesregierung, dass bei Unterschreitung der PpUG Ausnahmeregelungen zur Leistungsgruppenzuweisung gelten und die Versorgung dadurch auch bei kurzfristigen Unterschreitungen nicht gefährdet sei.
„Gerade weil es Ausnahmeregelungen gibt, ist die Behauptung, die PpUG als Qualitätskriterium gefährdeten jetzt akut die Versorgungssicherheit, in keinster Weise überzeugend, das Gegenteil ist der Fall“, sagt Ingo Böing, Referent für Pflege im Krankenhaus beim DBfK. „Es gibt bereits großzügige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Diese Zeit muss genutzt werden, um die Personalsituation in den Kliniken tatsächlich zu verbessern – nicht, um Mindestanforderungen wieder abzuräumen. Wenn selbst die unterste Grenze im Monatsdurchschnitt vielerorts nicht eingehalten wird und das faktisch ohne spürbare Konsequenzen bleibt, dann ist das der eigentliche Skandal.“
DBfK fordert: Reform und Pflege nicht kaputtsparen
Der DBfK warnt davor, die Kostenprobleme der Krankenhausversorgung erneut mit Einsparungen bei der Pflege beantworten zu wollen. Statt die Reform konsequent umzusetzen und Qualität verbindlich abzusichern, werde wieder nach kurzfristigen Entlastungen gesucht. Das ist aus Sicht des Verbands auch deshalb falsch, weil eine sichere Versorgung ohne ausreichendes Pflegepersonal nicht möglich ist. Der DBfK verweist in diesem Zusammenhang erneut auf sein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Pflegebudgets. Hier fordert der DBfK, Pflegebudget, Pflegepersonalbemessung und Leistungsgruppen endlich schlüssig zusammenzuführen: Bedarfsgerechte Personalausstattung ist Voraussetzung für Qualität, Qualität muss Kriterium der Leistungsgruppen bleiben, und der festgestellte Bedarf muss vollständig refinanziert werden. „Wer nachhaltig Kosten senken will, darf nicht an der Pflege sparen. Das wäre zu kurzfristig gedacht“, so Vera Lux. „Eine qualitätsorientierte Krankenhausversorgung gibt es nicht ohne ausreichend Pflegepersonal. Die Antwort auf strukturelle Defizite kann nicht sein, Mindeststandards weiter abzusenken.“
Der DBfK fordert
Bundesrat und Länder auf, die Krankenhausreform nicht zulasten der Pflege
auszuhöhlen. Die bestehenden Übergangsfristen und Ausnahmen bieten ausreichend
Spielraum, um regionale Herausforderungen aufzufangen. Sie müssen jetzt genutzt
werden, um den Missstand der unzureichenden Personalausstattung zu beheben – im
Interesse der Patient:innen, der Versorgungssicherheit und der professionell
Pflegenden.
DBfK-Positionspapier zum Pflegebudget