DBfK Nordwest: Gesetz zur Ausweitung von Pflegekompetenzen muss dringend kommen

19.09.2025

Zusätzliche Befugnisse für Pflegefachpersonen gehen Hand in Hand mit einer besseren Versorgung. Und die Berücksichtigung von Heilkunde der Profession Pflege auch im Leistungsrecht ist überfällig. Darüber haben beruflich Pflegende und politische Gäste in einem pflegepolitischem Dialog auf dem Pflegetag Nordrhein-Westfalen 2025 des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest am 18. September in Köln gesprochen.

Hintergrund ist das geplante Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (vormals Pflegekompetenzgesetz). Trotz deutlicher Kritik an einzelnen Aspekten des Gesetzes bewertet der DBfK Nordwest die Pläne insgesamt als wichtigen Meilenstein. Der Vorsitzende Dr. Martin Dichter unterstrich die Wertschätzung, die mit neuen Befugnissen verbunden ist: „Das ist mehr Ehre als Last, denn es bedeutet, dass einem zugesprochen wird, dass man etwas kann und dass Pflege längst keine ‚Hilfsprofession‘ ist, sondern eigenverantwortlich auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen agiert.“ Bedenken vor einer Überforderung der Pflegefachpersonen durch die berufs- und leistungsrechtliche Verankerung der pflegerischen Heilkunde in den Gesetzesbüchern wies Dichter zurück: „Wenn wir warten, bis sich der Letzte auf den Weg gemacht hat, kommen wir nie weiter. Mögliche Implementierungsherausforderungen müssen wir auf dem Weg lösen.“ 

Dass Pflegefachpersonen bereits heute heilkundliche Tätigkeiten übernehmen, machte Sandra Mehmecke, Geschäftsführerin des DBfK Nordwest, deutlich: „Wir lernen das in der Ausbildung und setzen es in der Praxis um. Der einzige Unterschied ist, dass am Ende ein Arzt eine Unterschrift daruntersetzt und abrechnet.“ Dabei gebe es Bereiche, für die professionell Pflegende deutlich besser qualifiziert seien als die meisten Ärztinnen und Ärzte. „Und das wird nicht anerkannt“, mahnte Mehmecke. 

Aus dem Publikum kamen eindrückliche Praxisbeispiele: Eine Teilnehmerin berichtete, dass die Versorgung der Menschen in der stationären Langzeitpflege an ihre Grenzen komme, weil Hausärzte häufig in Prozesse eingriffen, die die Pflegefachpersonen selbst besser beurteilen könnten. Sie forderte, dass das Gesetz zur Ausweitung von Pflegekompetenzen dringend kommen müsse, um die Versorgung sicherzustellen.

Ein Teilnehmer aus dem psychiatrischen Bereich wies auf notwendigen Anpassungsbedarf im Leistungsrecht hin, da therapeutische Tätigkeiten von Pflegenden bisher nicht abgerechnet würden. Ein anderer ergänzte: „Ich freue mich, dass uns Pflegekompetenz zugesprochen wird. Aber im Moment ist das so, dass die Kostenträger nicht das finanzieren, was unsere möglichen Kompetenzen ausmacht.“ Die Diskussion auf dem Pflegetag NRW 2025 zeigte, dass Pflegefachpersonen längst mehr leisten, als bisher anerkannt wird. Aus Sicht des DBfK Nordwest muss sich diese Leistung nun dringend auch auf der Gesetzebene widerspiegeln.

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